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   BVerwG, 06.05.2008 - 9 A 6.08   

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https://dejure.org/2008,32891
BVerwG, 06.05.2008 - 9 A 6.08 (https://dejure.org/2008,32891)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.2008 - 9 A 6.08 (https://dejure.org/2008,32891)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 9 A 6.08 (https://dejure.org/2008,32891)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17

    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden-

    Eine Duldungsanordnung nach § 16a FStrG muss so bestimmt sein, dass der Duldungspflichtige seine Betroffenheit und deren Intensität erkennen und sich darauf einstellen kann (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 A 6.08 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 3 Rn. 4, 7).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Bauablaufplan;

    Nach der Wertung des Gesetzes ist es den Betroffenen zuzumuten, solche Vorarbeiten wegen ihrer von der Norm vorausgesetzten geringen Eingriffsintensität - nach fristgemäßer unmittelbarer Bekanntgabe oder ortsüblicher Bekanntmachung (vgl. dazu Beschluss vom 6. Mai 2008 - BVerwG 9 A 6.08 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 3 Rn. 2 ff.) und ggf. gegen Entschädigung - zu dulden.
  • BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 44 zwischen

    Damit hatte die Antragstellerin rechtzeitig die erforderliche Gewissheit, wann frühestens mit den Arbeiten begonnen werden soll (vgl. hierzu Beschluss vom 6. Mai 2008 - BVerwG 9 A 6.08 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 3 Rn. 7).
  • VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20

    Planaufstellung; Straßenbaulast, Übernahme der; Vorarbeiten

    Bereits bei der Festsetzung des konkreten Zeitraums, in welchem die Vorarbeiten stattfinden sollen, ist darauf zu achten, dass dieser frühestens zwei Wochen nach der Benachrichtigung beginnt (vgl. zu § 16a FStrG: BVerwG, Beschl. v. 06.05.2008 - 9 A 6.08 -, juris Rn. 7).
  • VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16

    Anfechtung einer Maßnahme zur Vorbereitung einer fernstraßenrechtlichen

    Bereits bei der Festsetzung des konkreten Zeitraums, in dem die Vorarbeiten stattfinden sollen, ist darauf zu achten, dass dieser frühestens zwei Wochen nach Bekanntgabe stattfindet; andernfalls ist die Anordnung rechtswidrig (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 A 6/08 -, juris).
  • VG Ansbach, 08.01.2010 - AN 10 S 09.02469

    Duldungsverfügung; Vermessungsarbeiten

    Bei der Festsetzung des konkreten Zeitraums, in dem die Vorarbeiten stattfinden sollen, ist darauf zu achten, dass diese frühestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Duldungsverfügung stattfinden, andernfalls ist die Anordnung rechtswidrig (vgl. BVerwG vom 6.5.2008, 9 A 6/08).
  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 VR 4.08
    Dabei erscheint es aus den Gründen, die der Senat in seinem heutigen Beschluss im ebenfalls erledigten Hauptsacheverfahren BVerwG 9 A 6.08 ausgeführt hat, angemessen, die Kosten dem Antragsgegner aufzuerlegen.
  • VG München, 22.05.2009 - M 24 S 09.2193

    Duldungsanordnung; Vorarbeiten für die Fernstraßenplanung; Begründung der

    Bereits bei der Festsetzung des konkreten Zeitraums, in dem die Vorarbeiten stattfinden sollen, ist darauf zu achten, dass dieser frühestens zwei Wochen nach Bekanntgabe stattfindet; andernfalls ist die Anordnung rechtswidrig (BVerwG, Beschl. v. 6.5.2008, 9 A 6/08, Juris Leitsatz 2).
  • VG München, 20.05.2009 - M 24 S 09.1980

    Duldungsanordnung; Vorarbeiten für die Fernstraßenplanung; Begründung der

    Bereits bei der Festsetzung des konkreten Zeitraums, in dem die Vorarbeiten stattfinden sollen, ist darauf zu achten, dass dieser frühestens zwei Wochen nach Bekanntgabe stattfindet; andernfalls ist die Anordnung rechtswidrig (BVerwG, Beschl. v. 6.5.2008, 9 A 6/08, Juris Leitsatz 2).
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